Seit dem 01.04.2016 gilt ein erweitertes Jugendschutzgesetz: Die Abgabe von allen E-Zigaretten-Produkten – mit oder ohne Nikotin – an Personen unter 18 Jahren ist nicht erlaubt.
Um diesem Gesetz zu entsprechen, haben wir Prozesse eingeführt, die sicherstellen, dass Minderjährige weder eine Bestellung aufgeben noch eine Sendung ausgehändigt bekommen. In der Praxis bedeutet das: Es gibt eine Prüfung während der Online-Bestellung und eine weitere bei der Auslieferung.
Altersverifikation bei der Online-Bestellung
Jeder Kunde muss einmalig während der Bestellung verifiziert werden. Hierfür werden folgende Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) mit der Datenbank der SCHUFA abgeglichen.
- Es findet keine Bonitätsprüfung statt.
- Der Abgleich wirkt sich nicht auf das SCHUFA-Scoring aus.
- Die SCHUFA erhält keine weiteren Informationen außer Name, Anschrift, Geburtsdatum.
- Der Kunde muss bei der Bestellung oder Registrierung ausdrücklich der Identitätsprüfung durch die SCHUFA zustimmen.
- Stammkunden, die bisher nicht verifiziert wurden, werden bei der nächsten Bestellung verifiziert.
Alterssichtprüfung bei der Auslieferung (DHL)
Die Aushändigung der Sendung durch den Zusteller von DHL erfolgt nur an Personen, die auf Sicht eindeutig volljährig sind oder ihr Alter durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen können.
- Annahmeberechtigt sind neben dem Empfänger auch andere volljährige Personen im gleichen Haushalt.
- Sendungen werden nicht an Nachbarn, einen Ablageort, Paketkästen oder Packstationen zugestellt.
- Eine Zustellung an den Arbeitsplatz als Lieferanschrift ist weiterhin möglich.